
Explosionsschutz
Beim Umgang mit entzündbaren Stoffen (Gase, Flüssigkeiten und Stäube) entstehen Gefahren, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern.
Durch die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre bzw. eines explosionsfähigen Gemisches sowie anschließender Zündung kommt es zur Explosion, die größere Anlagenschäden und im schlimmsten Fall auch Personenschäden verursacht.
Als Arbeitgeber sind Sie daher verpflichtet diese Gefahren in besonderem Maße zu beachten und zu bewerten sowie Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Sie benötigen ein Explosionsschutzdokument, eine Prüfung nach BetrSichV oder allgemein Beratung zum Thema Explosionsschutz? Weiter unten finden Sie eine ausführliche Beschreibung unserer Leistungen.
Melden Sie sich gerne bei uns.
Explosionsschutzdokument
nach § 6 (9) GefStoffV
Gemäß § 6 (9) GefStoffV sind Sie als Betreiber verpflichtet Explosionsgefahren in einer Gefährdungsbeurteilung gesondert zu betrachten. Können diese nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, da z. B. entzündbare Stoffe gehandhabt werden, sind Sie verpflichtet ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.
Wir bieten Ihnen die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten nach § 6 (9) GefStoffV unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage bzw. dem Stand der Technik an.
Anlagen in Planung
Vorläufige Explosionsschutzdokumentation
Sofern sich Ihre Anlage noch in der Planungsphase befindet, empfehlen wir Ihnen den Explosionsschutz frühzeitig in die Planung mitaufzunehmen. Gerne beraten wir Sie hier und bieten Ihnen an, ein vorläufiges Explosionsschutzdokument zu erstellen, das nach Errichtung der Anlage in ein Explosionsschutzdokument überführt werden kann.
Prüfungen
nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV
Gemäß § 15 BetrSichV sind Anlagen mit Explosionsgefährdungen vor Inbetriebnahme und gemäß § 16 BetrSichV auch wiederkehrend prüfpflichtig. Die Prüfungen müssen durch zur Prüfung befähigte Personen nach BetrSichV durchgeführt werden.
Die erforderlichen Prüfungen sowie die zur Prüfung befähigten Personen werden in Anhang 2 Abschnitt 3 der BetrSichV konkreter beschrieben.
Gerne führen wir für Sie folgende Prüfungen durch.
Schulungen
i. S. v. § 12 BetrSichV
Als Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV – Anlagen mit Explosionsrisiken – sind Sie gemäß § 12 BetrSichV u. a. verpflichtet Ihre MitarbeiterInnen zu den tätigkeitsbezogenen Explosionsgefahren min. jährlich zu unterweisen.
Wir bieten Ihnen eine auf Ihre Anlage angepasste Schulung Ihrer MitarbeiterInnen an. In unseren Schulungen lernen Ihre MitarbeiterInnen nicht nur die wesentlichen Grundlagen des Explosionsschutzes kennen, sie werden außerdem anhand Ihres Explosionsschutzdokumentes auf die konkreten Gefahren in Ihrer Anlage hin geschult.
Gesamt-Implementierung
Explosionsschutz
Gerne bieten wir Ihnen die zuvor genannten Leistungen auch als Gesamtpaket zur Implementierung des Explosionsschutzes in Ihrem Betrieb an.
Beratung
Sie haben eine spezielle Fragestellung zum Explosionsschutz?
Kontaktieren Sie uns gerne, wir beraten Sie natürlich auch zu allen Einzelfragen rund um das Thema Explosionsschutz.
Unsere Kontaktmöglichkeiten
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder benötigen ein Angebot? Melden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.