
Gewässerschutz
Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe) sind besondere Schutzmaßnahmen zum Gewässerschutz zu treffen.
Sie betreiben eine Anlage, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird? Dann sind Sie verpflichtet die Anforderungen des Gewässerschutzes zu beachten. Wassergefährdende Stoffe sind Stoffe, die entweder als allgemein wassergefährdend angesehen werden oder einer Wassergefährdungsklasse (WGK) zugeordnet werden können.
Anforderungen an Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, werden in der AwSV (Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) geregelt.
Sie benötigen ein Gutachten, eine Prüfung durch einen AwSV-Sachverständigen oder allgemein Beratung zum Thema anlagenbezogener Gewässerschutz (AwSV)?
Angebotene Leistungen
- Gutachten im Rahmen von Genehmigungsverfahren
- Erstellung von Anzeigen nach § 40 AwSV
- Gutachten nach § 41 AwSV
- Gutachten nach § 42 AwSV
- Anlagendokumentation nach § 43 AwSV
- Prüfungen nach § 47 AwSV (Inbetriebnahme, wiederkehrend, zur Stilllegung)
- Einstufung von Stoffen und Gemischen in eine Wassergefährdungsklasse (WGK)
- Beratung
Genehmigungsverfahren
Gutachten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
Im Rahmen von Genehmigungsverfahren wird regelmäßig auch ein Gutachten zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen des anlagenbezogenen Gewässerschutzes gefordert. Es werden hier die Anforderungen, die sich aus der AwSV und aus den Technischen Regeln für wassergefährdende Stoffe (TRwS) ergeben, geprüft.
Anzeige
nach § 40 AwSV
Die Errichtung oder wesentlichen Änderung einer prüfpflichtigen AwSV-Anlage sowie eine Änderung, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führt, ist der zuständigen Behörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer Anzeige nach § 40 AwSV zur Vorlage bei der für Sie zuständigen Behörde.
Eignungsfeststellung
Gutachten nach § 41 AwSV
Gemäß § 63 WHG muss für Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) vor Errichtung und Betrieb sowie nach wesentlicher Änderung die Eignung festgestellt werden.
Hierzu erstellen wir Ihnen gerne die entsprechenden Gutachten zur Vorlage bei der für Sie zuständigen Behörde.
Eignungsfeststellung
Gutachten nach § 42 AwSV
Im Rahmen der Eignungsfeststellung nach § 63 WHG können Behörden die Vorlage eines zusätzlichen gewässerschutzfachlichen Gutachtens eines AwSV-Sachverständigen fordern.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Behördenkommunikation zur Abklärung des Gutachtensumfangs und erstellen das erforderliche Gutachten zur Vorlage bei der für Sie zuständigen Behörde.
Anlagendokumentation
nach § 43 AwSV
Gemäß § 43 AwSV sind Sie als Betreiber einer AwSV-Anlage verpflichtet eine Anlagendokumentation zu führen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Dokumentation durch Mustervorlagen, Prüfung auf Vollständigkeit oder Erstellung eines kompletten Katasters.
Prüfungen
nach § 47 AwSV
Anlagen, die in den Anwendungsbereich der AwSV fallen, sind gemäß § 47 AwSV durch einen Sachverständigen i. S. d. AwSV zu prüfen.
Gerne bieten wir Ihnen an, die erforderlichen Prüfungen für Ihre AwSV-Anlagen durchzuführen.
Einstufung von Stoffen und Gemischen
nach Anlage 1 AwSV
Als Betreiber einer Anlage sind Sie verpflichtet die in Ihrem Betrieb gehandhabten Stoffe in „nicht wassergefährdend“ oder eine Wassergefährdungsklasse einzustufen. Für viele Stoffe existiert bereits eine derartige Einstufung und Sie können auf diese zurückgreifen. Für betriebsspezifische Gemische sind derartige Informationen meist nicht vorhanden und Sie müssen selbst eine Einstufung nach den Vorgaben der Anlage 1 der AwSV durchführen.
Gerne führen wir diese Einstufung für Sie durch und erstellen die erforderliche Dokumentation zur Vorlage bei der zuständigen Behörde (Umweltbundesamt) bzw. zur internen Verwendung.
Beratung
Sie haben eine spezielle Frage zur AwSV?
Kontaktieren Sie uns gerne, wir beraten Sie natürlich auch gerne zu allen Ihren Fragen rund um das Thema anlagenbezogener Gewässerschutz.
Unsere Kontaktmöglichkeiten
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder benötigen ein Angebot? Melden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.