Angebotene Leistungen
Wir bieten Ihnen gerne alle unsere Leistungen an. Erfahrungsgemäß könnten Sie die nachfolgend genannten Leistungen besonders interessieren.

Explosionsschutz
Im Bereich der Abwasserbehandlung kommt es durch anaerobe Prozesse zur Bildung von Methan. Dadurch besteht auch die Möglichkeit der Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre. Daneben kann durch die (unbeabsichtigte) Einleitung von Kraftstoffen (insb. Benzin) bis zum Sandfang bzw. im Regelfall bis zur ersten Belüftung des eingeleiteten Abwassers die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre möglich sein. Gerne bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

Gewässerschutz
Kläranlagen selbst stellen keine Anlagen im Sinne der AwSV dar. Die erforderlichen Nebenanlagen zum Betrieb der Hauptanlage können je nach Stoffinhalt und -menge AwSV-Anlagen darstellen. Gerne bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
Explosionsschutzdokument
nach § 6 (9) GefStoffV
Gemäß § 6 (9) GefStoffV sind Sie als Betreiber verpflichtet Explosionsgefahren in einer Gefährdungsbeurteilung gesondert zu betrachten. Können diese nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, da z. B. entzündbaren Stoffe gehandhabt werden, sind Sie verpflichtet ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.
Wir bieten Ihnen die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten nach § 6 (9) GefStoffV unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage bzw. dem Stand der Technik an.
Prüfungen
nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV
Gemäß § 15 BetrSichV sind Anlagen mit Explosionsgefährdungen vor Inbetriebnahme und gemäß § 16 BetrSichV auch wiederkehrend prüfpflichtig. Die Prüfungen müssen durch zur Prüfung befähigte Personen nach BetrSichV durchgeführt werden.
Die erforderlichen Prüfungen sowie die zur Prüfung befähigten Personen werden in Anhang 2 Abschnitt 3 der BetrSichV konkreter beschrieben.
Gerne führen wir für Sie folgende Prüfungen durch.
Schulungen
i. S. v. § 12 BetrSichV
Als Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV – Anlagen mit Explosionsrisiken – sind Sie gemäß § 12 BetrSichV u. a. verpflichtet Ihre MitarbeiterInnen zu den tätigkeitsbezogenen Explosionsgefahren min. jährlich zu unterweisen.
Wir bieten Ihnen eine auf Ihre Anlage angepasste Schulung Ihrer MitarbeiterInnen an. In unseren Schulungen lernen Ihre MitarbeiterInnen nicht nur die wesentlichen Grundlagen des Explosionsschutzes kennen, sie werden außerdem anhand Ihres Explosionsschutzdokumentes auf die konkreten Gefahren in Ihrer Anlage hin geschult.
Prüfungen
nach § 47 AwSV
Anlagen, die in den Anwendungsbereich der AwSV fallen, sind gemäß § 47 AwSV durch einen Sachverständigen i. S. d. AwSV zu prüfen.
Gerne bieten wir Ihnen an, die erforderlichen Prüfungen für Ihre AwSV-Anlagen durchzuführen.
Unsere Kontaktmöglichkeiten
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder benötigen ein Angebot? Melden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.