Angebotene Leistungen
Wir bieten Ihnen gerne alle unsere Leistungen an. Erfahrungsgemäß könnten Sie die nachfolgend genannten Leistungen besonders interessieren.

Explosionsschutz
Biogasanlagen sind aufgrund des Methananteils im Biogas prüfpflichtig nach BetrSichV. Es sind Prüfungen zur Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen erforderlich. Gerne bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

Gewässerschutz
Biogasanlagen fallen in den Anwendungsbereich der AwSV und sind damit zur Inbetriebnahme und alle 5 Jahre wiederkehrend prüfpflichtig. Auch Nebenanlagen wie Altöl- oder Frischöl-Lagerung können prüfpflichtige AwSV-Anlagen darstellen. Gerne bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

Störfallrecht
Mit einer Lagermenge von 10.000 kg (oder mehr) Biogas fällt Ihre Anlage in den Anwendungsbereich der StörfallV (12. BImSchV). Damit einher gehen verschiedene Pflichten, die Sie erfüllen müssen. Gerne bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

Genehmigungsverfahren nach BImSchG
Im Rahmen der Erweiterung von Biogasanlagen sind meist Genehmigungsverfahren nach BImSchG erforderlich. Gerne bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
Explosionsschutzdokument
nach § 6 (9) GefStoffV
Gemäß § 6 (9) GefStoffV sind Sie als Betreiber verpflichtet Explosionsgefahren in einer Gefährdungsbeurteilung gesondert zu betrachten. Können diese nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, da z. B. entzündbare Stoffe gehandhabt werden, sind Sie verpflichtet ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.
Wir bieten Ihnen die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten nach § 6 (9) GefStoffV unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage bzw. dem Stand der Technik an.
Prüfungen
nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV
Gemäß § 15 BetrSichV sind Anlagen mit Explosionsgefährdungen vor Inbetriebnahme und gemäß § 16 BetrSichV auch wiederkehrend prüfpflichtig. Die Prüfungen müssen durch zur Prüfung befähigte Personen nach BetrSichV durchgeführt werden.
Die erforderlichen Prüfungen sowie die zur Prüfung befähigten Personen werden in Anhang 2 Abschnitt 3 der BetrSichV konkreter beschrieben.
Gerne führen wir für Sie folgende Prüfungen durch.
Prüfungen
nach § 47 AwSV
Anlagen, die in den Anwendungsbereich der AwSV fallen, sind gemäß § 47 AwSV durch einen Sachverständigen i. S. d. AwSV zu prüfen.
Gerne bieten wir Ihnen an, die erforderlichen Prüfungen für Ihre AwSV-Anlagen durchzuführen.
Sicherheitstechnische Prüfungen
nach § 29a BImSchG
Gemäß § 29a BImSchG kann die Behörde sicherheitstechnische Prüfungen für genehmigungsbedürftige Anlagen oder Anlagen innerhalb eines Betriebsbereichs nach § 3 (5a) BImSchG anordnen.
Gerne bieten wir Ihnen diese sicherheitstechnischen Prüfungen an.
TRAS 120
Sicherheitstechnische Prüfung
Gemäß § 29a BImSchG kann die Behörde sicherheitstechnische Prüfungen für genehmigungsbedürftige Anlagen oder Anlagen innerhalb eines Betriebsbereichs nach § 3 (5a) BImSchG anordnen.
Gerne bieten wir Ihnen diese sicherheitstechnischen Prüfungen an.
Konzept zur Verhinderung von Störfällen
nach § 8 StörfallV
Betreiber von Betriebsbereichen nach § 3 (5a) BImSchG müssen vor Inbetriebnahme ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen nach § 8 StörfallV erstellen.
Die Umsetzung des Konzeptes wird durch ein Sicherheitsmanagementsystem nach Anhang III StörfallV (12. BImSchV) sichergestellt.
Information der Öffentlichkeit
nach § 8a und § 11 StörfallV
Betriebsbereiche gemäß § 3 (5a) BImSchG sind verpflichtet der Öffentlichkeit bestimmte Informationen zugänglich zu machen. Diese Informationen sind in Anhang V der StörfallV konkretisiert. Für Betriebsbereiche der oberen Klasse sind gemäß § 11 darüber hinaus der Öffentlichkeit weitergehenden Informationen zugänglich zu machen.
Gerne erstellen wir für Sie die erforderliche Unterlage zur Information der Öffentlichkeit nach §§ 8a, 11 StörfallV.
Auswirkungsbetrachtungen
u. a. nach KAS-18, § 50 BImSchG
Im Rahmen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahern ist für die Errichtung eines Störfallbetriebs der angemessene Sicherheitsabstand zu ermitteln.
Zusätzlich ist für Gasfackeln ein Sicherheitsabstand zu ermitteln.
Für Ex-Zonen kann es erforderlich sein deren Ausbreitung rechnerisch zu bestimmen.
Wir berechnen und bewerten für Sie die Ausbreitung und Auswirkung dieser Szenarien.
Unsere Kontaktmöglichkeiten
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder benötigen ein Angebot? Melden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.