Angebotene Leistungen
Wir bieten Ihnen gerne alle unsere Leistungen an. Erfahrungsgemäß könnten Sie die nachfolgend genannten Leistungen besonders interessieren.

Gewässerschutz
Viele der für die Nebenanlagen erforderlichen Gefahrstoffe sind wassergefährdend. Ab bestimmenten Mengen stellen diese Anlagen im Sinne der AwSV dar. Es sind damit die Anforderungen der AwSV zu erfüllen. Gerne bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

Störfallrecht
Anlagen der thermischen Abfallverwertung können aufgrund der gehandhabten Stoffe und insbesondere der anfallenden Reststoffe zu Betriebsbereichen gemäß § 3 (5a) BImSchG, also „Störfall“-Betrieben werden.
Wir haben uns insbesondere auf die störfallrechtliche Bewertung der Reststoffe sowie der Inputstoffe spezialisiert. . Gerne bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
Eignungsfeststellung
Gutachten nach § 41 AwSV
Gemäß § 63 WHG muss für Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) vor Errichtung und Betrieb sowie nach wesentlicher Änderung die Eignung festgestellt werden.
Hierzu erstellen wir Ihnen gerne die entsprechenden Gutachten zur Vorlage bei der für Sie zuständigen Behörde.
Eignungsfeststellung
Gutachten nach § 42 AwSV
Im Rahmen der Eignungsfeststellung nach § 63 WHG können Behörden die Vorlage eines zusätzlichen gewässerschutzfachlichen Gutachtens eines AwSV-Sachverständigen fordern.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Behördenkommunikation zur Abklärung des Gutachtensumfangs und erstellen das erforderliche Gutachten zur Vorlage bei der für Sie zuständigen Behörde.
Prüfungen
nach § 47 AwSV
Anlagen, die in den Anwendungsbereich der AwSV fallen, sind gemäß § 47 AwSV durch einen Sachverständigen i. S. d. AwSV zu prüfen.
Gerne bieten wir Ihnen an, die erforderlichen Prüfungen für Ihre AwSV-Anlagen durchzuführen.
Beratung
Sie haben eine spezielle Frage zur AwSV?
Kontaktieren Sie uns gerne, wir beraten Sie natürlich auch gerne zu allen Ihren Fragen rund um das Thema anlagenbezogener Gewässerschutz.
Reststoffeinstufung
i. S. d. StörfallV (12. BImSchV)
Abfälle (Reststoffe) sind i. S. d. StörfallV hinsichtlich ihres Störfallpotenzials der ähnlichsten Gefahrenkategorie oder dem ähnlichsten namentlich genannten Stoff gemäß StörfallV zuzuordnen.
Der Leitfaden KAS-61 gibt hier sowohl eine pauschale Bewertungsmöglichkeit als auch die Möglichkeit einer Einstufung mit Detailkenntnissen. Da die pauschalen Einstufungen jedoch notwendigerweise konservativ sind, lohnt sich oft die Einstufung mithilfe von Detailkenntnissen Ihrer Abfallfraktionen. Gerne führen wir eine Einstufung Ihrer Abfälle zur Bewertung i. S. d. StörfallV durch.
Unsere Kontaktmöglichkeiten
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder benötigen ein Angebot? Melden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.