Angebotene Leistungen
Sicherheitstechnische Betrachtungen an Universitäten müssen sich flexibel und schnell an die Bedürfnisse der Forschung anpassen. Zusätzlich sind häufig spezielle Fragestellungen zu bearbeiten, die nicht immer mit der intern vorhandenen Expertise rechtssicher abgedeckt werden können. Erfahrungsgemäß könnten Sie die nachfolgend genannten Leistungen besonders interessieren.

Explosionsschutz
An Universitäten wird mit einer prinzipiell unbegrenzten Zahl an Gefahrstoffen umgegangen. Nicht wenige davon sind in der Lage eine gefährliche entzündbare Atmosphäre zu bilden. Hierunter fallen nicht nur die naheliegenden Stoffe wie Lösungsmittel, sondern auch verschiedenste brennbare Feststoffe oder entzündbare Gase. Gerne bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

Gewässerschutz
Viele der gehandhabten Gefahrstoffe sind gewässergefährdend. Die Lagerräume dieser Stoffe stellen meist Anlagen im Sinne der AwSV dar. Es sind damit die Anforderungen der AwSV zu erfüllen. Gerne bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
Explosionsschutzdokument
nach § 6 (9) GefStoffV
Gemäß § 6 (9) GefStoffV sind Sie als Betreiber verpflichtet Explosionsgefahren in einer Gefährdungsbeurteilung gesondert zu betrachten. Können diese nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, da z. B. entzündbare Stoffe gehandhabt werden, sind Sie verpflichtet ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.
Wir bieten Ihnen die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten nach § 6 (9) GefStoffV unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage bzw. dem Stand der Technik an.
Anlagen in Planung
Vorläufige Explosionsschutzdokumentation
Sofern sich Ihre Anlage noch in der Planungsphase befindet, empfehlen wir Ihnen den Explosionsschutz frühzeitig in die Planung mitaufzunehmen. Gerne beraten wir Sie hier und bieten Ihnen an, ein vorläufiges Explosionsschutzdokument zu erstellen, das nach Errichtung der Anlage in ein Explosionsschutzdokument überführt werden kann.
Schulungen
i. S. v. § 12 BetrSichV
Als Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV – Anlagen mit Explosionsrisiken – sind Sie gemäß § 12 BetrSichV u. a. verpflichtet Ihre MitarbeiterInnen zu den tätigkeitsbezogenen Explosionsgefahren min. jährlich zu unterweisen.
Wir bieten Ihnen eine auf Ihre Anlage angepasste Schulung Ihrer MitarbeiterInnen an. In unseren Schulungen lernen Ihre MitarbeiterInnen nicht nur die wesentlichen Grundlagen des Explosionsschutzes kennen, sie werden außerdem anhand Ihres Explosionsschutzdokumentes auf die konkreten Gefahren in Ihrer Anlage hin geschult.
Gesamt-Implementierung
Explosionsschutz
Gerne bieten wir Ihnen die zuvor genannten Leistungen auch als Gesamtpaket zur Implementierung des Explosionsschutzes in Ihrem Betrieb an.
Beratung
Sie haben eine spezielle Fragestellung zum Explosionsschutz?
Kontaktieren Sie uns gerne, wir beraten Sie natürlich auch zu allen Einzelfragen rund um das Thema Explosionsschutz.
Eignungsfeststellung
Gutachten nach § 41 AwSV
Gemäß § 63 WHG muss für Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) vor Errichtung und Betrieb sowie nach wesentlicher Änderung die Eignung festgestellt werden.
Hierzu erstellen wir Ihnen gerne die entsprechenden Gutachten zur Vorlage bei der für Sie zuständigen Behörde.
Eignungsfeststellung
Gutachten nach § 42 AwSV
Im Rahmen der Eignungsfeststellung nach § 63 WHG können Behörden die Vorlage eines zusätzlichen gewässerschutzfachlichen Gutachtens eines AwSV-Sachverständigen fordern.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Behördenkommunikation zur Abklärung des Gutachtensumfangs und erstellen das erforderliche Gutachten zur Vorlage bei der für Sie zuständigen Behörde.
Anlagendokumentation
nach § 43 AwSV
Gemäß § 43 AwSV sind Sie als Betreiber einer AwSV-Anlage verpflichtet eine Anlagendokumentation zu führen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Dokumentation durch Mustervorlagen, Prüfung auf Vollständigkeit oder Erstellung eines kompletten Katasters.
Prüfungen
nach § 47 AwSV
Anlagen, die in den Anwendungsbereich der AwSV fallen, sind gemäß § 47 AwSV durch einen Sachverständigen i. S. d. AwSV zu prüfen.
Gerne bieten wir Ihnen an, die erforderlichen Prüfungen für Ihre AwSV-Anlagen durchzuführen.
Beratung
Sie haben eine spezielle Frage zur AwSV?
Kontaktieren Sie uns gerne, wir beraten Sie natürlich auch gerne zu allen Ihren Fragen rund um das Thema anlagenbezogener Gewässerschutz.
Unsere Kontaktmöglichkeiten
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder benötigen ein Angebot? Melden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.