
Genehmigungsverfahren nach BImSchG
Im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (z. B. §§ 4, 16a BImSchG) sind neben dem Genehmigungsantrag verschiedene Gutachten erforderlich. Im Bereich der Anlagensicherheit können wir für Sie entsprechende Gutachten erstellen oder Sie bei der Erarbeitung der Inhalte des Genehmigungsantrages unterstützen.
Melden Sie sich gerne bei uns.
Allgemeine Anlagensicherheit
Für Genehmigungsverfahren in Bayern ist die „Checkliste für Antragsunterlagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren“ heranzuziehen. In Kapitel 6 sind die zur Anlagensicherheit zu erbringende Inhalte gelistet.
Gerne unterstützen wir Sie hier bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen bzw. begutachten Ihre Antragsunterlagen.
Anwendbarkeitsprüfung
StörfallV (12. BImSchV)
Ein Betrieb fällt in den Anwendungsbereich der 12. BImSchV (StörfallV), wenn die im Betrieb vorhandenen gefährlichen Stoffe i. S. d. StörfallV die Kriterien des Anhang I der StörfallV erfüllen.
Im Rahmen eines Genehmigungsantrages prüfen wir Ihre Angaben. Gerne unterstützen wir Sie vorab aber auch bei der Erstellung der Antragsunterlagen zur Anwendbarkeit der StörfallV.
Angaben für "Störfallbetriebe"
Betriebsbereiche gemäß § 3 (5a) BImSchG
Ergibt die Anwendbarkeitsprüfung zur StörfallV, dass es sich bei der geplanten Anlage bzw. um den erweiterten Anlagenbereich um einen Betriebsbereich gemäß § 3 (5a) BImSchG handelt, sind weitere Unterlagen dem Genehmigungsantrag beizufügen.
Gerne unterstützen wir Sie hier bei der Erstellung oder der Prüfung entsprechender Unterlagen.
Explosionsschutz
Im Rahmen der Bewertung möglicher Betriebsstörungen bzw. den zugehörigen technischen und organisatorischen Maßnahmen, ist der Explosionsschutz ein wichtiger Prüfpunkt.
Anlagenbezogener Gewässerschutz (AwSV)
Für Genehmigungsverfahren in Bayern ist die „Checkliste für Antragsunterlagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren“ heranzuziehen. In Kapitel 12.4 sind die Angaben für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß § 62 WHG angeführt.
Gerne unterstützen wir Sie hier bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen oder begutachten Ihre Antragsunterlagen.
Unsere Kontaktmöglichkeiten
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