Explosionsschutz

Beim Umgang mit entzündbaren Stoffen (Gase, Flüssigkeiten und Stäube) entstehen Gefahren, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern.

Durch die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre bzw. eines explosionsfähigen Gemisches sowie anschließender Zündung kommt es zur Explosion, die größere Anlagenschäden und im schlimmsten Fall auch Personenschäden verursacht.

Als Arbeitgeber sind Sie daher verpflichtet diese Gefahren in besonderem Maße zu beachten und zu bewerten sowie Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Sie benötigen ein Explosionsschutzdokument, eine Prüfung nach BetrSichV oder allgemein Beratung zum Thema Explosionsschutz? Weiter unten finden Sie eine ausführliche Beschreibung unserer Leistungen.

Melden Sie sich gerne bei uns.

Erstellung
Im Rahmen einer Betriebsbegehung bewerten wir die örtlichen Gegebenheiten und ermitteln die explosionsgefährdeten Bereiche. Darauf aufbauend erarbeiten wir das Explosionsschutzkonzept, das als Kernstück des Explosionsschutzdokumentes das Betriebskonzept, die primären, sekundären und tertiären Schutzmaßnahmen, die Zoneneinteilung sowie eine abschließende Bewertung der Explosionssicherheit unter Berücksichtigung der TRGS 725 enthält. Zusätzlich werden erforderliche organisatorische Maßnahmen sowie Prüffristen nach BetrSichV ermittelt und im Explosionsschutzdokument festgehalten. Sofern gewünscht, führen wir eine Bewertung von Lüftungsmaßnahmen im Sinne der DIN EN 60079-10-1 durch.
Zusätzliche Unterstützung
Gerne unterstützen wir Sie außerdem bei der Erstellung der Prüfliste ex-geschützter Betriebsmittel nach RL 2014/34/EU (ATEX) und der Erstellung eines Zonenplans.
Erforderlichkeit
Die Erstellung des Explosionsschutzdokumentes muss vor Inbetriebnahme erfolgen, da es die Basis für die Prüfung vor Inbetriebnahme nach § 15 BetrSichV und die Unterweisung Ihrer MitarbeiterInnen ist.
Prüfung vor Inbetriebnahme - Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.1
Die Prüfung ist einmalig vor Inbetriebnahme bzw. vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen durchzuführen. Es sind insbesondere das Explosionsschutzdokument inkl. Zoneneinteilung, erforderlicher weiterer Prüfungen der Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU mit ihren Verbindungseinrichtungen sowie der Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen und Inertisierungseinrichtungen durch eine zur Prüfung befähigte Person nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.3 zu prüfen.
Wiederkehrende Prüfung - Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1
Die Prüfung ist alle 6 Jahre erforderlich. Es sind insbesondere das Explosionsschutzdokument inkl. Zoneneinteilung sowie die durchgeführten Prüfungen nach Nr. 5.2 und Nr. 5.3 durch eine zur Prüfung befähigte Person nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.3 zu prüfen.
Wiederkehrende Prüfung - Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.2
Die Prüfung ist alle 3 Jahre erforderlich. Es sind insbesondere Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU mit ihren Verbindungseinrichtungen durch eine zur Prüfung befähigte Person nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.1 zu prüfen.
Inhalt
Die wesentlichen Inhalte der Schulung sind: Sensibilisierung für den Explosionsschutz, Chemisch-physikalische Grundlagen zu Explosionen, Regelwerke, Betriebskonzept, primäre, sekundäre und tertiäre Schutzmaßnahmen, Gefährdungsbeurteilung, Explosionsschutzdokument und Zoneneinteilung, Geräte gemäß ATEX-RL, Prüfungen nach BetrSichV, organisatorische Maßnahmen
Aktive Teilnahme
Durch eine aktive Teilnahme können Inhalte besser verinnerlicht werden. In unseren Schulungen wird das Gelernte direkt auf Ihren Betrieb angewendet. So kann die Schulung z.B. mit einer gemeinsamen Betriebsbegehung verknüpft werden.
Abschlussprüfung
Auf Wunsch führen wir eine Abschlussprüfung durch. Unabhängig davon wird für jeden Teilnehmer und jede Teilnehmerin ein Teilnahmezertifikat erstellt, mit dem Sie Ihre Pflicht zur Schulung nachweisen können.
Bestandsanalyse
Hierzu führen wir zunächst eine Bestandsanalyse der vorhandenen Dokumentationen durch. Im Rahmen einer Betriebsbegehung ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen explosionsgefährdete Bereiche.
Umsetzung
Wir erstellen Ihnen ein Explosionsschutzdokument gemäß § 6 (9) GefStoffV. Darauf aufbauend schulen wir Sie und Ihre MitarbeiterInnen. Wir unterstützen Sie bei der Ausbildung befähigter Personen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.1 BetrSichV für die Prüfungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.2 BetrSichV. Für die Prüfungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.2 BetrSichV erarbeiten wir gemeinsam mit den ausgebildeten befähigten Personen nach Nr. 3.1 einen Prüfplan (inkl. Prüfliste ex-geschützter Betriebsmittel nach RL 2014/34/EU (ATEX) und Prüfprotokoll). Gerne führen wir auch Prüfungen vor Inbetriebnahme oder wiederkehrende Prüfungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1 BetrSichV Ihrer Anlagen durch.
Langfristige Zusammenarbeit
Aufbauend darauf können wir auch in den folgenden Jahren Schulungen und die wiederkehrende Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1 BetrSichV (alle 6 Jahre) durchführen. Gerne stehen wir natürlich auch für die explosionsschutztechnische Bearbeitung neuer Anlagen zur Verfügung.

Unsere Kontaktmöglichkeiten

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder benötigen ein Angebot? Melden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.